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Förderungen

Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung legt strenge Maßstäbe an die private Energiebilanz an. Das Niedrigenergiehaus trägt mir seinem geringen Energieverbauch maßgeblich zur Reduzierung von Schadstoffemissionen bei und ist daher auch im Sinne der kommenden gesetzlichen Anforderungen das "Haus der Zukunft". Deshalb werden Neubauten im Niedrigenergiehaus-Standard vielfach gefördert.

Ünterstützt werden zum Beispiel:

  • Wärmpumpen
  • Sonnenkollektoren
  • Elektroheizungen

Förderungen und Zuschüsse

Die staatlichen Förderungen und Zuschüsse mindern die geringen Mehrkosten von rund fünf Prozent eines Niedrigenergiehauses gegenüber der konventionellen Bauweise.

  • Förderungen von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden durch den Freistaat Bayern
    www.stmwivt.bayern.de
    .
  • Auskünfte zur Förderung des Bundes zur Nutzung erneuerbarer Energien erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 0 61 96 / 9 08 - 6 25
    Email: solar@bfa.de
    www.bafa.de
    .
  • Weitere Förderung bietet an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
    Telefon: 0 69 / 74 31 - 0
    Hotline: 01 80 / 1 33 55 77
    Email: iz@kfw.de
    www.bafa.de