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Gesetzliche Veröffentlichungen

Feststellung des Grundversorgers für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 im Netzgebiet der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH (Netzabteilung

Die Stadtwerke Neunburg v. Wad Strom GmbH ist nach § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger für die Kalenderjahre 2025 - 2027

 

Datenschutzinfos für unsere Bestandskunden

Wichtiger Hinweis für alle Bestandskunden der Stadtwerke Neunburg v. Wald Strom GmbH nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzverordnung am 25.05.2018

 

Hinweisblatt