Informationen zum Umzug
Wer umzieht, muss an vieles denken - zum Beispiel ans Ab- und Anmelden bei der Stadtwerken Neunburg vorm Wald Strom GmbH. Hier geben wir Ihnen eine kurze Hilfestelltung, damit Sie in der Hektik des Umzugs nichts vergessen.
Entsprechende Formulare für die Ab- und Anmeldung erhalten Sie unter dem Link "Formular-Download"!
Achtung - wichtige Änderung ab 6. Juni 2025!
Durch eine neue gesetzliche Regelung des 24-h Lieferantenwechsel sind ab dem 06. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich! Bitte melden Sie Ihren Umzug spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
Einzug
Bitte melden Sie sich spätestens am Einzugstag bei der Stadtwerken Neunburg vorm Wald Strom GmbH an. Die Mitteilung kann schriftlich, per Fax, über unser Online-Formular oder persönlich erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung ist leider nicht zulässig (siehe FAQ's zum Umzug).
Für den Vertragsabschluss benötigen die Stadtwerke:
- Familien- und Vornamen
- Adresse
- Zählernummer und Zählerstand
- Einzugsdatum
Nachdem Sie einen Stromlieferungsvertrag mit der Stadtwerken Neunburg vorm Wald Strom GmbH abgeschlossen haben, erhalten Sie eine entsprechende Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem künftigen Stromtarif und alle relevanten Fakten zur Stromabrechnung.
Auszug
Ihr Stromlieferungsvertrag kann spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin schriftlich, per Fax, per Email oder durch einen persönlichen Besuch bei der Stadtwerken Neunburg vorm Wald Strom GmbH gekündigt werden. Eine nachträgliche Abmeldung ist leider nicht zulässig (siehe FAQ`s zum Umzug).
Für die Schlussrechnung benötigen die Stadtwerke:
- Familien- und Vorname
- Kundennummer
- Adresse
- Auszugsdatum
- neue Anschrift
- Zählernummer mit Zählerstand
- neue Bankverbindung (falls die Schlussrechnung vom neuen Konto abgebucht werden soll)
- Name des Nachmieters oder Adresse des Vermieters
WICHTIG: Bitte teilen Sie schriftlich am Tag des Auszugs den Stadtwerken Neunburg vorm Wald den Zählerstand mit oder melden Sie sich rechtzeitig bei den Stadtwerken Neunburg vorm Wald, damit wir den Zähler rechtzeitig ablesen können. Mit der Abbuchung des Schlussrechnungsbetrages erlischt die erteilte Einzugsermächtigung.
... und daran sollten Sie auch noch denken
- Ihren alten Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden (Stadtverwaltung, Gemeinde)
- Telefon ab- und anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Postnachsendung beantragen
- Bei Ihrer Bank wegen Umzugsservice nachfragen, Daueraufträge und Sonstiges nach der neuen Kontoeröffnung und der Auflösung des bisherigen Kontos neu organisieren.