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Muster-Abwendungsvereinbarung 

Um eine Zählersperrung infolge einer offenen, überfälligen Forderung abzuwenden, bieten wir Ihnen gemäß der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit an, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen.

Die Abwendungsvereinbarung muss vor der Sperrung schriftlich und vollständig ausgefüllt bei uns eingehen.

Eine Abwendungsvereinbarung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV